1. Mit dem Betreten der Sportanlage bzw. dem Abschluss eines Mitglieds- oder anderen Dienstleistungsvertrages mit der spok gGmbH erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aushängende Hausordnung als verbindlich bei Nutzung der gesamten Sportanlage an. Diese Regelungen sollen der allgemeinen Sicherheit und dem Wohlbefinden all unserer Gäste dienen. Das Betreten der Sportanlage geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

  2. Der Betreiber behält sich ausdrücklich die Ausübung seines Hausrechts vor. Dies wird in aller Regel durch die Mitarbeiter des Hauses ausgeübt. Die entsprechende Hausordnung ist am Counter erhältlich und kann jederzeit eingesehen werden. Die spok gGmbH ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird ein schon geleisteter Beitrag nicht erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  3. Vor Nutzung jeglicher Sportangebote hat sich der Nutzer am Anmelde-/Sportcounter anzumelden, um sich für die entsprechende Nutzung der jeweiligen Sportanlage registrieren zu lassen. Dies geschieht mit dem spok-Mitgliedsausweis. Tagesgäste erhalten bei Abgabe einer Pfandsicherheit eine Besucherkarte, welche ihnen den Zugang zu den Umkleide- bzw. Sportbereichen ermöglicht. Alle anfallenden Nutzungsentgelte, die nicht im Rahmen einer Mitgliedschaft oder eines gesonderten Vertrages bargeldlos von der jeweiligen Bankverbindung eingezogen werden, müssen vollständig und im voraus am Counter entrichtet werden.

  4. Die durch nicht fristgemäße oder vollständige Entrichtung der entsprechenden Nutzungsentgelte im bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Rückbuchungen, fehlerhafte Bankverbindung o.ä. entstehenden Folgekosten (Bank-/Mahngebühren), werden in vollem Umfang vom Nutzer getragen. Die Zahlungsfristen entsprechen den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgegennahme von Wechselgeld ist dies unverzüglich durch den Nutzer zu prüfen, etwaige spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

  5. Bei nicht fristgemäßer (24 Std. vorher) oder nicht erfolgter Absage gebuchter Leistungen behält sich der Betreiber die Einforderung der Nutzungsentgelte vor. Bei fristgemäßer Absage oder bei witterungsbedingten Ausfällen können Vertrags- oder ABO-Kunden für die entsprechenden Sporteinheiten Gutscheine zur späteren Einlösung ausgestellt werden. Die Entscheidung in diesen besonderen Fällen trifft der Anlagenmanager.

  6. Im Indoorbereich (Tennis, Badminton, etc.) sowie in allen Outdoorbereichen sind geeignete Sportschuhe zu tragen, bei Nichtbeachtung oder entstandener Platzbeschädigung behält sich der Betreiber Regressforderungen an den Verursacher ausdrücklich vor. Im besonderen ist im gesamten Indoorbereich mit Ausnahme der Gastronomie und den Toiletten das Tragen von Sport-Outdoor- Schuhen untersagt. Im Falle eines Hausverbotes besteht keinerlei Anrecht auf Erstattung oder ersatzweise Leistung der Nutzungsentgelte.

  7. Nach Nutzung entsprechender Sportanlagen sind diese pünktlich den nachfolgenden Sportlern zu überlassen, insbesondere die Tennisplatzpflege muss nach Nutzung innerhalb der gebuchten Zeit erfolgen.

  8. Der Betreiber kann bei Beeinträchtigung des Spielbetriebes aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) nicht haftbar gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder ersatzweise Leistung zum späteren Zeitpunkt. Der Betreiber behält sich im Falle dringenden Bedarfs (z.B.: Turniere, Sonderveranstaltungen) die Umbuchung einer gebuchten Dienstleistung auf eine andere Zeit oder einen anderen Ort vor. Ist der Nutzer damit nicht einverstanden, erhält er eine Erstattung.

  9. Die Nutzer der Sportanlage sind nicht durch spok unfallversichert. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Weiterhin übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld.

  10. Haftung und Schadenersatz für Sachbeschädigungen oder Personenschäden jeglicher Art unterliegen dem Verursacherprinzip. Der Betreiber schließt jegliche Haftung für das Verhalten Dritter aus.

  11. Soweit Ersatzforderungen gegen den Betreiber bestehen, haftet er im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Rückversicherung. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

  12. Für die Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastungen haftet der Betreiber nicht.

  13. Der Nutzer versichert, dass dem Training im spok keine medizinischen Gründe entgegen stehen.

  14. Anschriftenänderungen sind den Mitarbeitern am Counter sofort mitzuteilen.

  15. Abweichende Vereinbarungen von diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

  16. Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs unwirksam werden, so bleiben die restlichen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt deutsches Gesetzesrecht.

  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

 

(*) Standards_Allgemeine Geschäftsbedingungen.doc, gültig ab: 30.10.07

 

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